NEWLIFE: Wenn man im Einsatzt stirbt spawnt man in einer anderen Stadt als man vorher Dienst hatte (nähe Kavala Tod in Pyrgos, Athira oder Sofia Spawnen)
Einem Notruf ist stehts zu beantworten!
§1 Die Befehlskette
Die Einheiten der Polizei haben eine gemeinsame Befehlskette.
Spezialkräfte (SEK/BGS) sind als normale Polizeikräfte anzusehen, bis ein entsprechendes Team gebildet wird.
Den Anweisungen der Leitstelle ist von allen Einheiten Folge zu leisten.
Die Leitstelle ist zwingend vom hochrangigsten Beamten auszuführen oder von ihm zu bestimmen.
§2 Kommunikation
Bei Betreten des Servers besteht TS3 Pflicht und der Beamte hat seinen Dienstantritt bei der Leitstelle bekannt zu geben.
Das Dienstende ist ebenfalls der Einsatzleitung bekannt zu geben.
Der Bitte um Ruhe im TS zwecks Informationsaustausch ist unbedingt Folge zu leisten!
Zivilisten ist der Aufenthalt in Polizeichannel generell verboten.
Die Funkdisziplin über die Kommunikationswege ist ständig zu wahren.
Der Beamte, welcher die Leitstelle leitet , muss anwesend sein.
§3 Durchsetzung der Gesetze
Beamte können einen temporären Platzverweis aussprechen. Um diesem Nachdruck zu verleihen sind sie berechtigt Strafmaßnahmen bei Nichtbeachtung durchzuführen.
Jeglicher Widerstand gegen die Staatsgewalt bewirkt, dass unmittelbarer Zwang im Ermessen des jeweiligen Beamten ausgeübt werden darf. Dies beinhaltet auch den Gebrauch der Schusswaffe. Auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist aber stets zu achten.
Der Anweisung eines Beamten ist zwingend Folge zu leisten.
§4 Festnahmen und Bußgelder
Zivilisten, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen, dürfen festgenommen werden.
Eine auf der Fahndungsliste befindliche Person ist festzunehmen und dessen Vergehen zu ahnden. Ein Zivilist, der sein Bußgeld bezahlt hat, ist freizulassen.
Wird ein Bußgeld nicht gezahlt, ist der Straftäter zu inhaftieren.
Dem Verdächtigen muss erklärt werden, weshalb er festgenommen wurde.
Es ist dem Täter seitens der Polizei immer ein Bußgeld auszustellen, bevor eine Haftstrafe (bei Verweigerung) in Frage kommt, Ausnahme bildet hierbei ein Platzverweis, der mehrfach (3x) ausgesprochen wurde.
§5 Streifendienst und Spezialkräfte
Eine e Polizeistreife besteht aus mindestens 2 Polizeibeamten und mindestens einem Polizeifahrzeug.
Auf die gegenseitige Sicherung ist zu jedem Zeitpunkt zu achten.
Bei Trennung der Besatzung ist schnellstmöglich eine Zusammenführung zu unternehmen.
§6 Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen während eines Roleplays nicht beschlagnahmt werden.
Gepanzerte Fahrzeuge dürfen nur benutzt werden, wenn eine allgemeine Gefährdungslage vorliegt (Konvois, Bankeinsatzt, Verfolgungsjagd, Razzien). Zudem dürfen Hunter oder Strider nicht an Rangniedrigere ausgegeben werden.
Die Polizei kann ein Fahrzeug sicherstellen, wenn dies erforderlich ist, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen.
Es ist untersagt, Fahrzeuge von Zivilisten für die Polizeiarbeit zu benutzen. Vor der Beschlagnahmung eines Fahrzeuges, muss die Polizei sicher sein, dass der Besitzer nicht mehr in der Nähe ist. Ein Ifrit oder Hunter,
welcher teils eines Verbrechens war, kann entweder beschlagnahmt oder zerstört werden.
§7 Illegale Zonen und Razzien
Razzien dürfen nur auf Anweisung oder nach Rücksprache mit der Leitstelle ausgeführt werden.
Flüchtet ein Krimineller in eine illegale Zone, so stellt dies keinen Grund für den Abbruch der Verfolgung dar.
Bei einer Razzia von beispielsweise eines Drogendealers darf dieser maximal eine halbe stunde „becampt“ bzw beobachtet werden danach gilt ein cooldown von 15 min bis eine ANDERE Einheit dort eine Razzia machen darf.
§8 Hausdurchsuchungen
Hausdurchsuchungen dürfen in Einzelfällen nur bei begründetem Verdacht hinsichtlich schwerer Verbrechen (Drogenbesitz, Drogenhandel, Mord/Tötung) in Absprache mit der Leitstelle durchgeführt werden.
Großflächige Hausdurchsuchungen (mehr als ein Haus) sind im Vorfeld mit der PolizeiLeitung abzuklären und durch diese Genehmigungspflichtig.
§9 Fahndungsliste
Aktive Einträge in die Fahndungsliste dürfen nur mit Genehmigung durch die Leitstelle vorgenommen werden.
Einträge dürfen nur bei absolut eindeutiger Sachlage in die Fahndungsliste eingetragen werden. Der bloße Verdacht reicht hierfür nicht aus.
§10 Polizei-Equipment
Es ist strengstens untersagt, Gegenstände, welche im Polizeidienst erworben wurden, an Zivilisten weiterzugeben (Außnahmen: Bedrohung wenn man in Unterzahl ist um sein leib zu schützen).
Verboten: ein verabredetes Hinterlegen von Waffen an einen neutralen Ort.
eine Degradierung/Suspendierung
§ 11
Wenn man als Zivilist spielt muss man einen anderen Namen wählen. Sprich man darf nicht den selben Namen wie als Polizist Benutzen. Bei der Namensgebung ist auf Vor-und zu Name zu achten.
§12 Waffen/allgemein
Cops dürfen erst scharf schießen wenn ein Teaser/ festnahme keinen sinn macht bzw kollegen oder man selbst unter Beschuss steht. (In den meisten Fällen schießen erst die zivis dann die cops!).
SEK hat ohne Spezialauftrag normale Waffen im Dienst zu Tragen.
Auf Stadtstreife nichts höher als 7,62mm Tragen.
Am Marktplatzt werden keine Scharfen Waffen getragen
Im Hq dürfen keine Ausrüstungsgegenstände rumliegen.
Als Nachjoiner darf man nicht in Laufendes rp eingreifen.